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IP-Strategie

IP bedeutet "Intellectual Property". Geistiges Eigentum ist dabei sehr weit zu verstehen. Der Begriff beinhaltet alles, was im Unternehmen an immateriellen Gütern bzw. Werten geschaffen wird z.B. ein besonderes Produkt, eine charakteristische Dienstleistung, eine bekannte Marke oder auch spezifisches Know-how der Mitarbeiter. Es geht um Werte, die zu einem guten Ruf und einer hevorgehobenen Stellung im Markt führen.

Patente anmelden, Marken schützen und Designs registrieren - wir erarbeiten mit Ihnen die richtige Strategie!

IP-Analyse

Patente sind, insbesondere wenn sie auf europaweiten oder internationalen Schutz abzielen, sehr aufwendig: Anwaltskosten, Recherchen, Gebühren etc. treiben die Aufwendungen schnell in die Höhe. Es empfiehlt sich daher eine sorgfältige Kosten-Nutzen-Analyse.

Lohnt sich die Investition?

Patentanmeldungen rentieren sich, wenn Sie durch Markt- und Absatzanalysen feststellen, dass sich Investitionen schließlich auch amortisieren. Dies ist der Fall, wenn ein entsprechender Absatzmarkt vorhanden ist, auf dem Umsätze erzielt werden können, die ohne ein solches Ausschließungsrecht nicht realisierbar wären.

Erhöht sich der Unternehmenswert?

Strategische Überlegungen, Reputationsgründe oder so genanntes Signalling (Erhöhung des Firmenwerts) können eine Patentanmeldung wirtschaftlich sinnvoll machen.

Patentrecherche

Neuheitsrecherche

Anlass einer Neuheitsrecherche kann eine konkrete Erfindung sein. Mit der konkreten technischen Lösung, die die Erfindung vorschlägt, lässt sich eine durch Klassifizierungen und Schlagworte eingeschränkte Suche nach relevanter Patentliteratur durchführen. Die Recherche wird nach einigen als relevant angesehenen Treffern mit einem Bericht abgeschlossen.

Stand der Technik

Die Recherche zeigt für ein konkretes technisches Problem die bisher vorgeschlagenen technischen Lösungen auf und liefert dann eine Übersicht. Die Recherche ist umfangreicher als die Neuheitsrecherche. Bei der Stand-der-Technik-Recherche bietet sich eine zusätzliche Literaturrecherche an. Optional wird das zeitliche und quantitative Anmeldeverhalten der wichtigsten Anmelder dargestellt. Eine Auflistung der in der erweiterten Treffermenge aufgetretenen Einsprüche und Nichtigkeitsklagen (für EP- und US-Patente) kann ebenfalls erstellt werden.

Einspruchsrecherche

Die Recherche nach Einspruchsmaterial soll Patentschriften oder technische Literatur finden, mit deren Hilfe ein Einspruch gegen ein erteiltes Patent erhoben werden kann. Wenn die Bewertung des gefundenen Materials positiv ausfällt, kann auch nach Fristablauf mit dem Material eine Nichtigkeitsklage angestrengt werden. Solch eine Bewertung ist Angelegenheit des Auftraggebers und sollte in den Händen eines Patentanwalts liegen.

Freedom-to-Operate

Wer mit einem neuen Produkt an den Markt gehen will, ohne ein Patent dafür anzustreben, muss sich die Frage stellen, ob er damit Schutzrechte Dritter verletzt. Mit einer Recherche nach Ausübungsfreiheit erhalten Sie Material zur Beurteilung, welche Schutzrechte Sie zu beachten haben. Der Umfang dieser Recherche richtet sich unter anderem nach der Genauigkeit, mit der nach den Einzelmerkmalen des Produkts und seines Herstellungsprozesses gesucht werden soll.

Namensrecherche

Bei einer Namensrecherche werden alle Patentdokumente zu einem Patentanmelder oder einem Erfinder ermittelt. Ziele einer Namensrecherche sind z.B. die Überprüfung einer Konkurrenzfirma, die Suche nach potentiellen Lieferanten oder nach Lizenzgebern.

Spezielle Recherchen

Spezielle Recherchen z.B. nach Familienmitgliedern, also Patenten in anderen Ländern und nach dem derzeitigen Rechtsstand sind ebenfalls möglich.


Gebrauchsmusterrecherche

Als Geschmacksmuster wird ein gewerbliches Schutzrecht bezeichnet, das neben dem Patent Schutz für technische Erfindungen gewährt. Gebrauchsmuster werden auf der Grundlage des Gebrauchsmustergesetzes eingetragen, sind einfacher und preiswerter zu erlangen als Patente und bieten nicht nur den kleinen Alltagserfindungen, für die der Gebrauchsmusterschutz ursprünglich gedacht war, sondern auch bedeutenden Erfindungen einen wirksamen Schutz.

Designrecherche

Ein Design (früher Geschmacksmuster) ist ein gewerbliches Schutzrecht, das seinem Inhaber die ausschließliche Befugnis zur Benutzung einer ästhetischen Erscheinungsform (Gestalt, Farbe, Form) verleiht. Gut vorbereitete Geschmacksmusterrecherchen vermitteln Ihnen einen Eindruck von der Vielfalt geschützter Designs. Sie Spüren aktuelle Trends auf und gewinnen Impulse für Ihr eigenes kreatives Schaffen. Ihr Design sollte sich in seiner Eigenart deutlich vom Rechercheergebnis abgrenzen.

Markenrecherche

Markenrecherchen sind wichtig. Nur so können Sie überprüfen, ob Ihre geplante Marke keine älteren Rechte verletzt. Auch nach der Eintragung Ihrer Marke sollten Sie regelmäßig Recherchen durchführen, nur so können Sie sie wirkungsvoll verteidigen. Sonst kann es sein, dass gegen Ihre Marke Widerspruch erhoben wird und sie eventuell zu löschen ist. Auch kann gegen Ihre Marke mit Abmahnung oder mit Klagen vor Zivilgerichten vorgegangen werden.

Auch der Firmenname kann als Marke oder als Name an sich unter Schutz gestellt werden. Lassen Sie sich daüber informieren, ob ihr beabsichtigter Firmenname noch nicht andersweitig genutzt bzw. geschützt ist.

Patentanmeldung oder Gebrauchsmusteranmeldung

Patentanmeldungen rentieren sich, wenn Sie aufgrund von Markt- und Absatzanalysen feststellen, dass sich die Investition später auch amortisiert. Wenn also ein entsprechender Absatzmarkt vorhanden ist, auf dem Umsätze erzielt werden können, die ohne ein solches Ausschließungsrecht nicht realisierbar wären.

Auch strategische Überlegungen, Reputationsgründe oder so genanntes Signalling (Erhöhung des Firmenwerts) können eine Patentanmeldung wirtschaftlich durchaus sinnvoll machen.

Patentverletzung oder andere Verletzung

Ob eine Patentverletzung gegeben ist, bedarf zunächst der Befassung mit der technischen Lehre, die sich aus der Sicht des vom Klagepatent angesprochenen Fachmanns aus den Merkmalen des Patentanspruchs im Einzelnen und im Gesamtzusammenhang ergibt.

Mit der Abmahnung versucht der Patentinhaber, den Verletzer außergerichtlich davon zu bringen, sein Verhalten zu ändern. Er fordert den Verletzer auch auf, sich rechtmäßig zu verhalten, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie Auskunft über die bisherigen Verletzungshandlungen zu erteilen und sich zu verpflichten, den bereits entstandenen Schaden oder noch entstehenden Schaden zu ersetzen. Wer eine Patentverletzung tatsächlich begangen hat, sollte die geforderte Unterlassungserklärung in jedem Fall innerhalb der ihm gesetzten Frist abgeben.

Weiteres Patentmanagement

Neben der Durchführung umfassender Markt- und Wettbewerbsanalysen zählen zum Patentmanagement folgende weitere Aspekte:

Sicherung von bereits existierenden Patentrechten

stete Analyse des eigenen Patentportfolios

Vermarktung der Patente, z.B. im Rahmen von Lizenzvereinbarungen

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